Ein Führungszeugnis, oft auch Strafregisterbescheinigung genannt, ist eine Bescheinigung über Vorstrafen, die im Bundeszentralregister Deutschlands gespeichert sind. Es hat eine wichtige Bedeutung, wenn man sich auf eine Arbeitsstelle bewirbt oder bestimmte offizielle Anträge stellt. Der Inhalt gibt Aufschluss über die Rechtsgeschichte einer Person.
In anderen Ländern existieren ähnliche Dokumente. Zum Beispiel heißt es in Österreich auch „Strafregisterbescheinigung“ und in der Schweiz „Strafregisterauszug“. Im Rahmen der Europäischen Union wird es als Europäisches Führungszeugnis bezeichnet. Dies fördert die Einheitlichkeit und erleichtert internationale Überprüfungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Führungszeugnis kann von jeder Person ab 14 Jahren beantragt werden.
- Die Kosten für die Ausstellung betragen 13 Euro, mit Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Sozialleistungen.
- Antragswege: Online-Portal, örtliche Meldebehörde, persönlich, per Brief oder Fax.
- Tilgungsfristen für Vorstrafen variieren je nach Urteilsart zwischen 5 und 20 Jahren.
- Bestimmte Strafen wie Jugendstrafen zur Bewährung oder geringfügige Geldstrafen erscheinen nicht im Führungszeugnis.
Einleitung
In Deutschland ist das Führungszeugnis für Arbeitgeber in sensiblen Bereichen sehr wichtig. Es zeigt das strafrechtliche Verhalten einer Person auf. Ausgestellt wird es vom Bundeszentralregister. Auf besonderem grünem Papier gedruckt, zeigt es, ob jemand vorbestraft ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 13 Euro.
Die Bedeutung eines Führungszeugnisses wird klar, wenn es um sensitive Tätigkeiten geht. Das erweiterte Führungszeugnis enthält auch Verurteilungen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Für Arbeit im Kinder- oder Jugendbereich ist dieses erweiterte Dokument daher erforderlich.
Ein anderes Beispiel ist das Europäische Führungszeugnis für EU- oder britische Staatsbürger. Es enthält Strafregister-Informationen aus dem Heimatland. Zur Online-Beantragung benötigt man einen Personalausweis oder eine eID-Karte und die AusweisApp des Bundes.
Das erweiterte Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten ist oft ohne Gebühren erhältlich. Es wird postalisch versandt, die Zustellung kann bis zu sechs Wochen dauern. Zur Überprüfung der Echtheit sind eine Identifikationsnummer und persönliche Daten notwendig. Nach korrekter Dateneingabe erhält man eine Bestätigung.
Arten von Führungszeugnissen
In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Diese dienen unterschiedlichen Zwecken. Man unterscheidet das einfache Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis und das behördliche Führungszeugnis.
Das einfache Führungszeugnis ist die am häufigsten angeforderte Form. Es gibt Arbeitgebern Auskunft über das polizeiliche Führungsregister einer Person. Im Gegensatz zu anderen Formen, enthält es keine besonders sensiblen Einträge.
Das erweiterte Führungszeugnis wird oft für Positionen angefordert, die den Kontakt mit Minderjährigen umfassen. Orte wie Schulen, Kindergärten oder Freizeiteinrichtungen sind Beispiele dafür. Es bietet durch zusätzliche Einträge einen umfassenderen Überblick über die Eignung des Antragstellers.
Ein behördliches Führungszeugnis wird für spezifische Zwecke ausgestellt. Es richtet sich an bestimmte Behörden. Dabei werden spezifische Verurteilungen und Verwaltungsentscheidungen angeführt, die für besagte Behörde relevant sind. Solche Einträge sind für hoheitliche Aufgaben essenziell.
Bei der Antragsstellung ist die Vielfalt der Optionen bemerkenswert. Das Formular BZR 2 bietet sieben Antragsarten für das einfache Führungszeugnis. Vier davon sind speziell für Behörden gedacht. Das Formular BZR 3 hingegen bietet vier Antragsarten, inklusive zweier für erweiterte Führungszeugnisse zum Schutz von Minderjährigen.
Die Antragstellung unterliegt klaren rechtlichen Regelungen. § 30 BZRG regelt die Antragsstellung für persönliche Zwecke, § 30 a BZRG die für erweiterte Führungszeugnisse. Ein interessanter Aspekt: Strafen über zwei Jahren erscheinen für Jugendliche nur im einfachen Führungszeugnis. Für behördliche Führungszeugnisse ist die Eintragungsgrenze bei Verurteilungen zu 60 Tagessätzen angesetzt.
Pro Jahr stellt das Bundesamt für Justiz etwa fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Ein privates Führungszeugnis kostet 13 Euro. Die Ausstellung dauert normalerweise ein bis zwei Wochen.
Antragstellung und Ausstellung
Man kann ein Führungszeugnis auf verschiedene Arten beantragen. Die Online-Antragstellung beim Bundesamt für Justiz ist eine bevorzugte Methode. Alternativ ist die persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde möglich. Bei jeder Antragsart ist der Nachweis der Gebührenzahlung ein Muss.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 Euro. Bei ehrenamtlicher Arbeit oder nachgewiesener Mittellosigkeit kann die Gebühr erlassen werden. Sozialleistungsempfänger haben Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung von den Kosten. Bei Online-Anträgen sind elektronische Zahlungen üblich, bei persönlichem Erscheinen ist nur Barzahlung möglich.
Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise bei 1 bis 2 Wochen. Bei großer Nachfrage oder für spezielle Anträge, wie das Europäische Führungszeugnis, kann sich dies auf bis zu 4 Wochen verlängern. Erweiterte Führungszeugnisse, die für bestimmte Berufe notwendig sind, erfordern eine schriftliche Anforderung einer berechtigten Stelle.
Ein Führungszeugnis ist in Deutsch, Englisch und Französisch erhältlich. Es kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Anträge auf ein mehrsprachiges Führungszeugnis müssen besonders gestellt werden. Die Gebühr von derzeit 13,00 Euro kann online, bei persönlicher Vorsprache in bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Es gibt einfache und erweiterte Führungszeugnisse. Für eine Überbeglaubigung, etwa für die Verwendung im Ausland, verlangt das Bundesamt für Justiz zusätzlich 25,00 Euro. Die Apostille oder Endbeglaubigung stellt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten aus.
Die Besucher des Bundesamts für Justiz können von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 14:00 Uhr vorbeikommen. Für Fragen zur Online-Beantragung kann man den Besucherservice direkt erreichen.
Bundeszentralregister und Datenschutz
Das Bundeszentralregister speichert strafrechtliche Verurteilungen und bestimmte Verwaltungsentscheidungen zentral. Es dient als Basis für die Ausgabe von Führungszeugnissen in Deutschland. Geführt durch das Bundesamt für Justiz, enthält es alle notwendigen Informationen. Damit können sowohl Behörden als auch Privatpersonen entsprechende Anfragen stellen.
Die Daten im Bundeszentralregister unterliegen strikten Datenschutzbestimmungen. Der Zugriff darauf ist stark beschränkt, nur einige Behörden dürfen sie vollumfänglich einsehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besagt, Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen dürfen nur von staatlichen Stellen gespeichert werden (Art. 10 DSGVO).
Ein Führungszeugnis verzeichnet Verurteilungen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Dazu gehören eine Geldstrafe über 90 Tagessätze oder Bewährungsstrafen über drei Monate. Ein behördliches Führungszeugnis kann weitere Informationen enthalten, etwa einen entzogenen Gewerbeschein. So erhalten ausschließlich Berechtigte die notwendigen Informationen.
Das erweiterte Führungszeugnis hat Sonderregelungen, die besonders für Arbeit mit Minderjährigen oder Pflegebedürftigen gelten. Es listet auch kleinere Verurteilungen, um besonderen Schutz zu bieten. Diese Regelungen fördern die Datensicherheit und berücksichtigen die Datenminimierung.
Deswegen ist das Bundeszentralregister essenziell, um Führungszeugnisse korrekt und sicher auszustellen. Es spielt eine zentrale Rolle im Datenschutz.
Verwendung im Inland und Ausland
Das Führungszeugnis ist sowohl in Deutschland als auch international von wichtiger Bedeutung. In Deutschland ist es oft notwendig für das Bewerbungsverfahren. Dies gilt besonders für Berufe, die eine hohe Verantwortung erfordern, wie jene, die mit Kindern arbeiten. Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses fallen Kosten von 13,00 Euro an. Die Ausstellungsfrist beträgt normalerweise 1-2 Wochen.
Bei hoher Antragslast kann sich die Bearbeitungszeit jedoch auf über vier Wochen verlängern. Dies geschieht vor allem bei Online-Anträgen, die weitere Nachweise benötigen.
Im Ausland ist die Anerkennung des Führungszeugnisses essenziell, insbesondere bei Einbürgerungs- oder Verbeamtungsverfahren. Oft ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung erforderlich. Diese bestätigt die Echtheit des Dokuments und kostet zusätzlich 25,00 Euro. Die spezifischen Anforderungen variieren abhängig vom Bestimmungsland.
Ein Apostille Führungszeugnis ist essenziell für Prozesse in Ländern, die dem Haager Abkommen angehören. Die Bearbeitungszeit für ein Europäisches Führungszeugnis kann bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Dies liegt an der erforderlichen Rückmeldung aus dem Register des Herkunftslandes. Für EU-Bürger ist ein Europäisches Führungszeugnis zwingend erforderlich.
Ein Führungszeugnis wird auf Deutsch, Englisch und Französisch ausgestellt. Bei einem sauberen Führungszeugnis sind Informationen in allen drei Sprachen enthalten. Personen, die finanzielle Unterstützung wie ALG II oder Sozialhilfe erhalten, können eine Gebührenbefreiung beantragen. Es ist wichtig, die Erfordernisse des Zielstaates zu kennen, um die Anerkennung des Führungszeugnisses zu gewährleisten.
Unterschiede zum polizeilichen Führungszeugnis
Heutzutage ist das polizeiliche Führungszeugnis auch als einfaches Führungszeugnis bekannt. Verschiedene Arten von Führungszeugnissen, wie das einfache, das erweiterte und das europäische Führungszeugnis, unterscheiden sich wesentlich. Diese Unterschiede betreffen vor allem die Details der Eintragungen. Die Art des Führungszeugnisses bestimmt, welche Eintragungen gemacht werden.
Ein einfaches Führungszeugnis liefert eine Übersicht über im Bundeszentralregister gespeicherte Straftaten. Hier sind nur Verurteilungen enthalten, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine Mindeststrafe. Im Gegensatz dazu bietet das erweiterte Führungszeugnis detailliertere Einblicke. Es enthält auch Informationen über kleinere Verstöße, die im einfachen Führungszeugnis fehlen.
Das europäische Führungszeugnis bietet Einblicke in strafrechtliche Verurteilungen aus anderen EU-Ländern. Es ist essentiell für Personen, die international tätig sind oder sich im Ausland bewerben. Die Antragstellung für dieses Führungszeugnis kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Die Verwendungszwecke unterscheiden sich ebenfalls. Ein einfaches Führungszeugnis dient meist privaten Zwecken oder ist für den Arbeitgeber bestimmt. Beim erweiterten Führungszeugnis liegt der Fokus auf sensiblen Tätigkeitsfeldern, wie der Arbeit mit Kindern. Alle Führungszeugnisse sind drei Monate nach Ausstellung gültig. Dies ist insbesondere bei Bewerbungen relevant.
Rechtsgrundlagen und Gesetze
Im BZRG (Bundeszentralregistergesetz) sind die gesetzlichen Grundlagen für das Führungszeugnis und das Bundeszentralregister definiert. Diese Gesetze bestimmen genau, wie Informationen gespeichert und gelöscht werden. Sie legen auch den Datenschutz Führungszeugnis fest.
Nach dem BZRG enthalten 97 Prozent der circa 5 Millionen jährlichen Führungszeugnisse den Vermerk „Keine Eintragung“. Das erweiterte Führungszeugnis unterliegt besonders strengen Regeln. So wurde die Frist für Eintragungen von drei auf zehn Jahre erhöht. Bei schweren kinderschutzrelevanten Straftaten kann die Frist sogar 20 Jahre betragen.
Eine lebenslange Aufnahmefrist ist für schwersten sexuellen Kindesmissbrauch vorgesehen. Dies gilt, wenn die Verurteilung mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht oder es mehrfache Verurteilungen gibt.
Seit 2016 ist es Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, wenn man in der Jugendhilfe oder mit minderjährigen Asylbewerbern arbeitet. Die Gebühr von 13 Euro für das erweiterte Führungszeugnis entfällt bei ehrenamtlicher Arbeit.
Die Gesetzgebung zum Führungszeugnis erfuhr zuletzt am 19.07.2024 eine Änderung und wird seit dem 01.06.1976 angewandt. Der § 30, der die Antragstellung regelt, wird in 139 Vorschriften erwähnt. Anträge können ab dem 14. Lebensjahr gestellt werden, Volljährige ohne gesetzliche Vertretung können jedoch niemanden bevollmächtigen.
Das Bundeszentralregister ist auch für das Europäische Führungszeugnis zuständig. Dieses wird innerhalb von 20 Werktagen erteilt. Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis müssen nach höchstens sechs Monaten gelöscht werden. Das entspricht den Datenschutzvorschriften.
Besondere Fälle und Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland gelten zahlreiche Ausnahmeregelungen für Führungszeugnisse, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Eine signifikante Sonderregelung gibt es für Härtefälle oder bei Erstverurteilungen wegen kleinerer Delikte. Dabei kann die Löschung von Einträgen beschleunigt werden. Dies dient dazu, berufliche und soziale Nachteile für Betroffene zu minimieren.
Ein Beispiel für eine solche Ausnahme bildet die „Sonderregelung Gerichtsurteil“, die sich auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bezieht. Trotz einer generellen Anerkennungsrate von etwa 60% für medizinische Berufe variieren die Bedingungen je nach Bereich und Ort. Es existieren spezielle Programme, die Unterstützung bei der Dokumentation und sprachlichen Hürden bieten. Über 70% der Menschen in Deutschland unterstützen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, um Diversität und Können auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Auch im Kontext der Fahrerlaubnis existieren spezielle Regularien. Die Beantragung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, und D1E setzt ein spezielles Führungszeugnis voraus. Wichtig sind ebenso medizinische Untersuchungen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen und nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Diese Regelungen sorgen dafür, dass individuelle Bedürfnisse trotz strenger Auflagen berücksichtigt werden können.
Junge Talente im Sportschießen unter 12 Jahren können eine spezielle Ausnahmegenehmigung erhalten. Dies fördert die Entwicklung junger Sportler und verhindert eine Benachteiligung durch Altersbegrenzungen. Diese und andere spezielle Regelungen verdeutlichen die Flexibilität des deutschen Rechtssystems. Sie zeigen, wie es auf diverse Anforderungen eingeht und dabei Sicherheit und Ordnung gewährleistet.
Fazit
Das Führungszeugnis spielt eine wesentliche Rolle bei der Überprüfung der strafrechtlichen Vergangenheit einer Person in Deutschland. Es offenbart sowohl das Risiko eines Rückfalls als auch Chancen für die Wiedereingliederung in das soziale Umfeld. Durch verschiedene Varianten, wie private oder behördliche Führungszeugnisse, sind spezifische Anwendungen und Schutzvorkehrungen möglich.
Die Relevanz des Führungszeugnisses wird im Zusammenhang mit Datenschutz und gesetzlichen Vorschriften deutlich betont. Laut Art. 10 der DSGVO ist die Verarbeitung persönlicher sensibler Daten generell untersagt, es sei denn, es besteht eine rechtliche Grundlage dafür. Zum Beispiel verlangt § 72a SGB VIII ein solches Zeugnis für die Arbeit mit Minderjährigen.
Vor allem in Berufen, die eine große Verantwortung tragen, wie im Finanzsektor, ist ein einwandfreies Führungszeugnis oft unausweichlich. Konzepte wie Datenminimierung und spezifische Löschfristen sorgen dafür, dass persönliche Daten nur bei Notwendigkeit verarbeitet und begrenzt bleiben.
Die Regelungen zum Führungszeugnis fördern den Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie die Privatsphäre und den Datenschutz des Individuums. Die Option, Einträge unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu löschen, unterstreicht das Ziel der Resozialisierung. Dabei ist es für Arbeitgeber und Behörden essenziell, einen sorgfältigen Ausgleich zwischen Sicherheitsanliegen und den Anforderungen des Datenschutzes zu finden.